Green Planet Energy und die Wohnungsgenossenschaft Die Ehrenfelder haben am 15. September ihr Mieterstromprojekt in den Ossendorfer Gartenhöfen in Köln (Nordrhein-Westfalen) eingeweiht; alle Gebäuderiegel sollen bis Jahresende in Betrieb sein. Zum Projekt für 435 Wohnungen in 55 Gebäuden gehören 42 Photovoltaikanlagen mit zusammen rund 750 Kilowattpeak sowie Batteriespeicher mit 670 Kilowattstunden; Green Planet Energy nennt eine Investition von 1,28 Millionen Euro. Der Mieterstromtarif beträgt 28,90 Cent je Kilowattstunde plus 13,90 Euro Monatsgrundpreis und liegt laut Anbieter bei 2.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch 18 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgungstarif. Für Berater in der Wohnungswirtschaft relevant ist ein vom Anbieter zitierter Ariadne-Befund: Ohne Einspeisevergütung sänke in einem modellierten Gebäude mit acht Wohnungen die interne Rendite von Mieterstrom von 3,6 auf 0,4 Prozent.
Ein Jahr nach der Eröffnung ist die landwirtschaftliche Nutzung im Agri-PV-Park Tützpatz in Mecklenburg-Vorpommern nicht wie geplant angelaufen, berichtet pv magazine; Betreiber Vattenfall bestreitet die Probleme nicht. Die Module liefern seit dem vergangenen Sommer ihre volle Nennleistung von 76 Megawatt, die Gesamtfläche umfasst rund 93 Hektar. Auf den Abschnitten Tützpatz 2 und 3 mit zusammen 32,7 Megawatt lassen sich die einachsigen Tracker nicht bis zu den vorgesehenen Winkeln kippen, sodass das Durchfahren mit großem Gerät nicht wie vorgesehen möglich ist. Für Agri-PV-Projektierer ist relevant, dass der maximale Neigungswinkel laut pv magazine konstruktionsbedingt ist; Vattenfall prüft, den Bewegungsbereich zu erweitern. Auf Tützpatz 1 sollen die ersten mobilen Hühnerställe Ende November fertig sein.
Die EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH hat bei Nordex fünf Windenergieanlagen des Typs N175/6.X für das Repowering des Windparks Rauschenberg in Hessen bestellt, Nordex meldete den Auftrag am 14. September 2026. Die neuen Anlagen ersetzen fünf ältere Turbinen und sollen die installierte Leistung von insgesamt 15 auf 34 Megawatt steigern. Für Projektierer zeigt das Vorhaben den Leistungszuwachs an einem bestehenden Standort ohne zusätzliche Anlagen; ob Netz- und Infrastrukturkapazitäten erweitert werden müssen, geht aus der Mitteilung laut Solarserver nicht hervor. Angaben zu Genehmigungsstand und erwartetem Jahresenergieertrag macht Nordex nicht. Lieferung und Errichtung sollen Ende 2027 beginnen, ab Sommer 2028 kann der Standort mehr Strom erzeugen.
Die Bundesratsausschüsse haben Empfehlungen zum Regierungsentwurf des EEG 2027 vorgelegt (Drucksache 470/1/26 vom 14. September 2026); am 25. September 2026 beschließt der Bundesrat daraus seine nicht bindende Stellungnahme. Der federführende Wirtschaftsausschuss will Vergütungsänderungen für kleine PV-Anlagen vorerst zurückstellen und die Marktprämie nach § 20 Absatz 1 Satz 1 ab 7 statt 25 Kilowatt gewähren, darunter eine am Marktwert orientierte Netzbetreiberabnahme für 20 Jahre. Den Zahlungsanspruch bei Netzbetreiberabnahme will er auf Inbetriebnahmen vor 2031 ausdehnen und die Leistungsgrenze von 50 auf 100 Kilowatt anheben. Der Umweltausschuss will die Einspeisevergütung kleinerer Solaranlagen dauerhaft erhalten und die Marktprämie auch unter 25 Kilowatt öffnen. Für Energieberater wichtig: Laut Entwurf hätten neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt nach Auslaufen der Übergangszahlung weder Einspeisevergütung noch Marktprämie.
Solaranlagen des ersten Segments, also Freiflächenanlagen und Anlagen auf baulichen Anlagen außer Gebäuden und Lärmschutzwänden, sollen laut Netzpaket-Entwurf bei Anschluss ab 1. Januar 2027 nur noch Anspruch auf Netzanschluss haben, wenn sie ihre Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen (§ 8 Absatz 1 Satz 4 EEG). In den Ausschussempfehlungen für die Bundesratssitzung am 25. September 2026 (Drucksache 471/1/26 vom 14. September 2026) rät der Umweltausschuss, darauf zu verzichten, hilfsweise erst ab 1. Januar 2030; der Wirtschaftsausschuss nennt den 1. Januar 2028 und will die Grenze auf kapazitätslimitierte Netzgebiete beschränken. Bis Ende 2026 genehmigte oder vollständig beantragte Anlagen sollen laut Wirtschaftsausschuss den Anspruch ohne Begrenzung behalten. Projektierer mit Netzanschluss ab 2027 sollten Erträge vorerst in beiden Varianten rechnen.
Leonhard Gandhi (Energy-Charts, Fraunhofer ISE) hat im Interview mit pv magazine den Anstieg der Day-Ahead-Strompreise beziffert. Das Monatsmittel lag im Juli bei 105 Euro, im August bei 127 Euro und in der ersten Septemberhälfte bei 150 Euro je Megawattstunde, gegenüber 84 Euro im September 2025. Haupttreiber ist laut Gandhi der Gaspreis, da Gaskraftwerke abends und nachts fast immer preissetzend sind. Im August 2026 lag der Preis zwischen 11 und 14 Uhr im Mittel bei 42 Euro je Megawattstunde, zwischen 18 und 21 Uhr bei 189 Euro; im August 2025 waren es 19 und 125 Euro. Für Speicherprojekte relevant: Den Abstand gibt es laut Gandhi nur, weil Flexibilität fehlt; zugleich ist er Investitionssignal dafür, dass sich Speicher ohne weitere Förderung rechnen.
Zelestra und Salzgitter Flachstahl haben einen langfristigen Stromabnahmevertrag für zwei neue Hybridanlagen in Brandenburg und Thüringen unterzeichnet, nach eigenen Angaben den bislang größten deutschen PPA für eine kombinierte Solar- und Speicherlösung. Die Anlagen kombinieren 147 Megawatt Photovoltaik mit Batteriespeichern von 79 Megawatt und 237 Megawattstunden, Salzgitter Flachstahl wird daraus jährlich 158 Gigawattstunden Strom beziehen. Der Stahlhersteller wird die Speicher direkt steuern, geladen werden sie ausschließlich mit überschüssigem Solarstrom. Für Berater von Industriekunden ist relevant, dass hybride PPAs im Dekarbonisierungsprogramm SALCOS laut Salzgitter zunehmend zum Beschaffungsinstrument werden, um erneuerbaren Strom bedarfsgerecht zu beziehen. Angaben zum Preis enthält die Meldung nicht; Zelestra wird beide Projekte entwickeln, besitzen und betreiben.
Auf Antrag des Konstanzer Batteriespeicher-Anbieters RCT Power GmbH hat das Insolvenzgericht in dieser Woche die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jan Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Laut dem letzten frei einsehbaren Jahresabschluss hatte das 2015 gegründete Unternehmen 2024 fast 61 Millionen Euro Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmen; nach Gewinnen von 2019 bis 2023 stand 2024 ein Minus. Die Löhne sind zunächst über das Insolvenzgeld gesichert, über Bankkonten und Außenstände darf RCT Power nicht mehr verfügen. Für Energieberater mit Kunden, die RCT-Heimspeicher nutzen, ist relevant, dass sich zuletzt Kundenbeschwerden gehäuft hatten und das Unternehmen laut pv magazine offenbar mit Tausch oder Nachbesserung von Geräten nicht mehr nachkam. Neben Heimspeichern bietet RCT Power auch gewerbliche Batteriespeichersysteme an.
Ein an der Technischen Universität München entwickeltes reversibles Brennstoffzellenkraftwerk gehört zu den drei Nominierungen für den Deutschen Zukunftspreis 2026, bekanntgegeben am 16. September. Die Anlage erzeugt Strom aus Biogas, Erdgas oder Wasserstoff und stellt bei Stromüberschuss Wasserstoff oder synthetisches Methan her, das sich im Gasnetz speichern lässt. Anlagen der Ausgründung Reverion erreichen laut Nominierungstext im Praxiseinsatz bis zu 74,2 Prozent elektrischen Wirkungsgrad, Biogas-Blockheizkraftwerke selten über 40 Prozent. Für Biogasbetreiber und Stadtwerke heißt das mehr Strom aus derselben Biogasmenge und bei niedrigen Strompreisen Gaserzeugung statt Stillstand; erste Anlagen laufen kommerziell, die Serienfertigung der 500-Kilowatt-Klasse läuft an. Die Amortisation beziffert Reverion-Mitgründer Felix Fischer auf drei bis fünf Jahre, abhängig von Strommarkt und EU-Gesetzgebung zu erneuerbaren Gasen; Investitionskosten nennt die Quelle nicht.
Forschende des LIAG-Instituts für Angewandte Geophysik und der Universität Göttingen haben für das Berliner Olympiastadion ein Feld mit mehr als 500 Erdwärmesonden von jeweils circa 110 Metern Länge modelliert, das den Wärmebedarf des bestehenden Stadions rechnerisch vollständig decken könnte. Die im Fachmagazin Geothermische Energie veröffentlichte Berechnung beschreibt ein Potenzial, keine geplante Anlage; das Stadion benötigt jährlich etwa fünf Gigawattstunden Wärme und Strom zusammen, der gesamte Olympiapark rund 23 Gigawattstunden Wärme. Für die kommunale Wärmeplanung zeigt die Arbeit, wie sich Sportflächen früh einbeziehen lassen, unter anderem mit einer GIS-Analyse möglicher Sondenflächen. In Deutschland gibt es laut den Forschenden rund 230.000 Sportanlagen, bei einer Spielfelderneuerung lassen sich Sonden mit vergleichsweise geringem Zusatzaufwand integrieren. Kosten nennt die Mitteilung nicht.
Der Zubau gebäudenaher Photovoltaik ist im ersten Halbjahr 2026 um 17 Prozent gesunken; einen Vergleichszeitraum nennt die dena nicht. Das zeigt das September-Update des Gebäudereports der Deutschen Energie-Agentur (dena), veröffentlicht am 16. September 2026. Als Gründe nennt die dena die geänderten Rahmenbedingungen im Solarspitzengesetz und Unsicherheit bei der Förderung. Überraschend ist der Gegensatz zu Batteriespeichern: Bis Ende Juni 2026 kamen im Durchschnitt rund 47.400 neue Speicher pro Monat hinzu, und der Speichermarkt wächst laut dena seit über einem Jahr schneller als der Solarmarkt. Insgesamt ist die Marke von rund 80 Gigawatt Gebäudesolar erreicht.
Seit 16. September 2026 gilt Version 11.0 des Infoblatts zu den förderfähigen Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die KfW und BAFA durchführen. Danach ist der Bonus für serielle Sanierungen auch für überwiegend normal beheizte Nichtwohngebäude eingeführt, für Wohngebäude erweitert und ab 24. September 2026 beantragbar. Laut den Richtlinien steigt der Tilgungszuschuss oder kommunale Zuschuss um 15 Prozentpunkte bei Sanierung auf Stufe 40 EE oder 55 EE und um 5 Prozentpunkte bei 70 EE. Antragsberechtigt sind alle Investoren, etwa Hauseigentümer, Unternehmen und Kommunen; die Richtlinien enden am 31. Dezember 2030. Energieberater sollten früh alle Bedingungen prüfen, darunter ob mindestens 80 Prozent der Fassadenflächen gegen Außenluft vollständig mit werkseitig vorgefertigten Elementen auf Basis eines digitalen 3-D-Aufmaßes saniert werden.
Das seit 16. September 2026 geltende BEG-Infoblatt 11.0 von BAFA und KfW konkretisiert einen in den Förderrichtlinien angelegten Ausschluss, der im Laufe des 1. Quartals 2027 greift. Dann sind neue Heizungen und Wärmenetzanschlüsse nicht förderfähig, wenn das Gebäude bereits einen ab 2008 in Betrieb genommenen erneuerbaren Wärmeerzeuger wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe hat oder an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist, auch bei Effizienzhaus-Sanierungen. Beim Tausch solcher Erzeuger von vor 2008 zählen bei Einzelmaßnahmen pauschal 25 Prozent der Gesamtausgaben; zu 100 Prozent förderfähig bleiben der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohleheizungen in bivalenten Systemen und grundsätzlich neue Heizungen in Gebäuden ohne erneuerbaren Wärmeerzeuger. Antragsberechtigt sind alle Investoren. Berater sollten betroffene Kunden früh informieren; den Stichtag nennt ein späteres Infoblatt.
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